Was ich Ihnen sagen möchte, ist, dass die Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hinsichtlich des Konz
epts eines sicheren Landes besagt, dass lediglich die Tatsache, dass man aus einem Land oder einer Region kommt, in der Unruhe herrscht, kein ausreichender Grund ist, einen absoluten Schutz gegen Deportation oder das Recht auf subsidiären Schutz zu rechtfertigen, außer in Sonderfällen, wenn der Grad der allgemeinen Gewalt so hoch ist, dass jeder sich einer Bedrohung seines Lebens oder seiner Person gegenüber sieht, einzig und allein aufgrund der Tatsache,
dass er sich in dem ...[+++]betreffenden Land oder der betreffenden Region befindet.