Ihr Verfasser der Stellungnahme vertritt die Ansicht, dass der
Legislativvorschlag eine nicht unerhebliche Zahl an Gesetzeslücken enthält, was rechtliche Konsequenzen für die Gewährleistung des Schutzes der Menschenrechte und Freiheiten haben könnte. So ist beispielsweise unklar, welcher Mitgliedst
aat für den Schaden haftet, der durch eine rechtswidrige Überwachung verursacht wird. Ferner besteht völlige Unklarheit in Bezug auf gewisse verfahrensrechtliche Aspekte, beispielsweise das Recht der beschuldigten Person, gegen die Europäisc
...[+++]he Überwachungsanordnung Rechtsmittel einzulegen.