5. stellt fest, dass die Gründerstaaten der Europäischen Atomgemeinschaft in zehn Ka
piteln Bestimmungen erlassen haben, in denen die Entwicklung der Kernenergie in der
Gemeinschaft streng geregelt wird, die immer noch in Kraft sind, durch auf dem Euratom-Vertrag beruhende Rechtsakte ständig bereiche
rt werden und einen wichtigen Beitrag zum sicheren
...[+++]Betrieb kerntechnischer Anlagen in Europa leisten;