L. in der Erwägung, dass laut Artikel 25 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung das Recht auf Gesundheit ein Menschenrecht ist, und in der Erwägung, dass der allgemeine Zugang zur Gesundheitsversorgung unentbehrlich für die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele ist; in der Erwägung, dass sich die
Gesundheitslage in allen zentralasiatischen Republiken infolge des Auseinanderbrechens der Sowjetunion verschlechtert hat und sich die Gesundheitssysteme in einer Krise befinden; in der Erwägung, dass die potenziellen Nebenwirkungen von Epidemien, wie z.B. HIV/AIDS und medikamentenresistenter Tuberkulose, eine langfristige Bedrohung f
...[+++]ür die Europäische Union darstellen; in der Erwägung, dass die Krise im Zusammenhang mit der Vogelgrippe gezeigt hat, dass Infektionskrankheiten sich schnell über ganz Europa verbreiten können; in der Erwägung, dass die sozialen Auswirkungen der Gesundheitskrisen in den verschiedenen Ländern ihre gesamten Stabilitäts- und Entwicklungsaussichten bedrohen und Auswirkungen auf die europäische Sicherheit haben,