Sie sieht vor, daß SIMEST Beteiligungen an gemischten Gesellschaften in einem
Drittland erwerben kann, um später ihre Anteile zum Marktpreis an italienische Unternehmen, denen sie zu diesem Zweck zinsverbilligte Darlehen gewährt, abzutreten. Die Kommission hat deshalb die Beihilfen an die gemischten Unternehmen einer gesonderten Prüfung unterzogen, die ergeben hat, daß - die Intensität der zinsverbilligten Darlehen auf 5,67 % brutto der Investition begrenzt ist und gegebenenfalls die nach dem Gemeinschaftsrahmen für Beihilfen an KMU2 zulässige maximale Intensität erreichen kann; - in den ersten beiden Jahren der Anwendung des Gesetzes d
...[+++]ie zu finanzierenden Maßnahmen sich auf die Länder Mittel- und Osteuropas konzentrieren werden.