In Erwägung, dass die seitdem in Bel
gien durchgeführten institutionellen Reformen und die Befugnisse, deren Ausübung der Deutschsprachigen Gemeinschaft von der Wallonischen Region
übertragen wurden, eine Anpassung des am 2. Mai 1985 in Alden Biezen unterzeichneten Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Flämischen Gemeinschaft erforderlich machen, das vom Flämischen Parlament am 28. Juni 1985 und vom Rat der Deutschsprachigen Gemeinscha
...[+++]ft am 26. Juni 1985 als Dekret gebilligt wurde;