16. spricht sich gegen den Ansatz aus, wonach durch den
Abbau bestehender „Lasten“ neue regulatorische „Lasten“ geschaffen werden; ist der Ansicht, dass eine bestehende Vorschrift aufgehoben werden sollte, wenn sie unnötig
e Lasten verursacht oder überholt ist; vertritt die Auffassung, dass eine Vorschrift, die ein
em sinnvollen Zweck dient, bei dem der Nutzen die Last überwiegt, nicht allein deswegen aufgehoben werden sollte, weil
...[+++] an anderer Stelle eine neue Maßnahme erlassen wurde;