29. fordert die Kommission au
f, dafür zu sorgen, dass das europäische Wettbewerbsrecht keinen Missbrauch der Nachfragemacht (keine Verzerrung) in der Lebensmittelversorgungskette zulässt, der sich oft in Form von verspäteten Zahlungen an Landwirte oder kleinere Verarbeitungsbetriebe, nachträglichen Abänderung von Vertragsbedingungen, erzwungenen Rabatten, dem Weiterverkauf zum Verlustpreis, überhöhten Abnahmemengen und ungerechtfertigten Einlistungsgebühren äußert, und erforderlichenfalls entsprechende Rechtsvorschriften zu erarbeiten
...[+++];