G. in der Erwägung, dass
das Verfahren gegen Mohamed Nasheed durch zahlreiche Formfehler gekennzeichnet war, wie die Tatsache, dass zwei der drei Richter gleichzeitig als Belastungszeugen auftraten, die Zeugen der Verteidi
gung nicht aussagen durften, das Verfahren nur drei Wochen dauerte, der A
ngeklagte angeblich misshandelt und mit Gewalt in den G
erichtssaal gezerrt ...[+++]wurde, zunächst keinen Rechtsbeistand erhielt und später nur drei Tage Zeit hatte, Rechtsmittel einzulegen, und das Verfahren so weit wie möglich von den Augen der Öffentlichkeit ferngehalten wurde (Beobachter waren nicht zugelassen, alle Gerichtstermine waren abends angesetzt und das endgültige Urteil wurde unmittelbar vor einem Feiertag verkündet);