36. betont, dass die Vorrechte des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente durch das Europ
äische Semester in keiner Weise gefährdet werden dürfen; hebt hervor, dass es eine klare Aufteilung der Kompetenzen der EU und der Mitgliedstaaten geben sollte, und dass die Rechenschaftspflicht auf der Ebene der Union gegenüber dem Parlament besteht; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die angemessene, förmliche Einbindung des Europäischen Parlaments auf allen Stufen des Prozesses des Europäischen Semesters vorzusehen, u
m die demokratische Legitimität der Besch ...[+++]lüsse zu erhöhen;