8. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, jegliche Bestimmungen, gemäß deren sich Person
en strafbar machen, wenn sie Migranten auf See helfen, abzuschaffen oder aufzuheben; fordert den Rat auf, die Richtlinie 2002/90/EG zu überprüfen, um klarzustellen, dass humanitäre Hilfe, die gegenüber Migranten, die sic
h auf See in Gefahr befinden, geleistet wird, zu begrüßen ist und eine Handlung darstellt, die in keiner Weise sanktioniert wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, alle
Bestimmungen außer ...[+++]Kraft zu setzen, gemäß deren die Einreise in ihr Hoheitsgebiet oder der Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet strafbar ist;