Bei der Festlegung und Anwendung der gesamten Vergütungspolitik einschließlich der Gehälter und freiwilligen Rentenzahlungen für Mitarbeiterkategorien, einschließlich Geschäftsleitung, Risikoübernehmer, Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen und all
er Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, aufgrund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie die Geschäftsleitung und Risikoübernehmer, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil haben, wenden Kreditinstitute die nachstehend genannten Grundsätze in einer Art und in einem Ausmaß an, die ihrer Größe, ihrer internen Organisation und der Art, dem Umfang
...[+++]und der Komplexität ihrer Geschäfte nach angemessen sind: