Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die
Rechtsinhaber, die eine Organisation für die
kollektive Rechtewahrnehmung mit der Repräsentation ihrer Online-Rechte an Musikwerken betraut haben, dieser die Online-Rechte an Musikwerken für Zwecke der Vergabe von Mehrgebietslizenzen für alle Gebiete wieder entziehen können, ohne ihr auch die Online-Rechte an Musikwerken für die Vergabe von Eingebietslizenzen zu entzieh
en, um selbst, über einen bevollmächtigten Dri
tten oder ...[+++]über eine andere Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung, die die Anforderungen dieses Titels erfüllt, entsprechende Mehrgebietslizenzen erteilen zu können, wenn bis zum 10. April 2017 die beauftragte Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung keine solche Mehrgebietslizenz vergibt oder anbietet und keiner anderen Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung erlaubt, diese Rechte zu repräsentieren.