Werden d
as Unternehmen und seine Subunternehmen von unterschiedlichen Kontrollstellen oder -behörden kontro
lliert, so muss die Erklärung gemäß Nummer 3 eine Einverständniserklärung des Unt
ernehmens in seinem Namen und im Namen seiner Subunternehmen dahin gehend enthalten, dass die verschiedenen Kontrollstellen oder -behörden Informationen über die von ihnen kontrollierten Tätigkeiten austauschen können, sowie darüber, wie dieser In
...[+++]formationsaustausch erfolgen kann.