(
4a) AIFM, die einen oder mehrere AIF verwalten, die in wesentlichem Umfang systematisch auf Hebeleffekte setzen, übermitteln den zuständigen Behörden ihres Herkunftsmitgliedstaats Angaben zum Gesamtbetrag der eingesetzten Hebeleffekte für jeden der von ihnen verwalteten AIF, eine Aufschlüsselung des Betrags nach Hebeleffekten, die durch Kreditaufnahme
oder Wertpapierleihe begründet wurden, und solchen, die in Derivate eingebettet sind, und, sofern bekannt, Angaben zu dem Umfang, in dem deren Vermögens
werte im Rahmen von Hebelfinanzierungen ...[+++] wiederverwendet wurden.