26. weist jedoch drauf hin, dass die nachweisbare
n Anstrengungen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen sehr gering sind; vertrit
t die Ansicht, dass eine fehlende Übereinstimmung zwischen dem europäischen Engagement und der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen durch die Mitgliedstaaten festzustellen ist; betont, wie wichtig es ist, dass die betroffenen Regierungen „nationale Eigenverantwortung“ in Bezug auf ihre Verpflichtungen auf EU--Ebene übernehmen; betont, dass länderspez
...[+++]ifische Empfehlungen in einer Weise formuliert sein sollten, dass sie den Mitgliedstaaten politischen Raum für die Gestaltung der Maßnahmen und spezifischen Reformen lassen, die erforderlich sind, um den Empfehlungen nachzukommen;