124. begrüßt das Register, das Informationen zu den von Zahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik Begünsti
gten liefert; hält dieses Instrument für einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz im Agrarsektor; erinnert jedoch daran, dass im Einklang mit dem Urteil des Europäischen G
erichtshofs vom 9. November 2010, mit dem die Rechtsvorschrift für natürliche Personen für ungültig erklärt wird, die Verordnung der Kommission (EG) Nr. 259/2008 geändert wurde, indem die Verpflichtung, Informationen über die Empfänger von GAP-Zahlungen zu
...[+++] veröffentlichen, auf juristische Personen beschränkt wurde; nimmt den Kommissionsvorschlag für neue Transparenzregeln, der am 25. September 2012 angenommen wurde, zur Kenntnis, demzufolge die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Angaben zu allen Empfängern, einschließlich natürlicher Personen, zu veröffentlichen, mit Ausnahme von Empfängern, deren jährliche Beihilfe eine bestimmte Bagatellgrenze nicht übersteigt, unter Berücksichtigung der im Urteil des Gerichtshofs erhobenen Einwände, insbesondere zu Datenschutzbedenken;