20. fordert
die Kommission, die Mitgliedstaaten, Forschungsfördereinrichtungen und sonstige Akteure auf, Programme zu entwickeln, um Frauen aktiv dazu anzuhalten, nach
dem Mutterschafts- oder Elternurlaub ihre Berufstätigkeit fortzusetzen, und finanzielle Mittel für Wiedereinstiegsprogramme bereit zu stellen, die an die Erfordernisse der jeweiligen Einrichtung angepasst sind und die notwendigen Schulungsmaßnahmen umfassen, um mit der wissenschaftlichen Entwicklung Schritt zu halten, sowie nach der Geburt oder Adoption eines Kindes meh
...[+++]r Flexibilität in Bezug auf die wissenschaftliche Tätigkeit von Frauen zu ermöglichen und angemessene Kinderbetreuungseinrichtungen bereit zu stellen und dabei auch die Einbeziehung der Männer in das Familienleben zu fördern; diese Maßnahmen sollten auch auf Forscher, die mittels Einzelstipendien arbeiten, sowie auf Mitarbeiter bei extern finanzierten Forschungsprojekten angewendet werden;