E. in der Erwägung, dass gegenwärtig Angaben darüber fehlen, wie und in
welchem Umfang die Mitgliedstaaten die gemeinschaftlichen Rechtsvor
schriften umgesetzt haben; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten im Juli dieses Jahres jeweils Berichte an die Kommission übermittelt haben, damit diese die Wirkung der bislang beschlossenen Maßnahmen evaluieren kann; in der Erwägung ferner, dass vergleichbare Daten diesen Berichten nicht zu entnehmen sind, sowie in der Erwägung, dass das Lebensmittel- und Veterinäramt im Herbst 2001 einen e
...[+++]rsten allgemeinen Bericht über die Umsetzung der BSE-Vorschriften in den Mitgliedstaaten vorlegen wird,