3. weist erneut darauf hin, dass
Produktfälschungen eine Bedrohung der Interessen und der Sicherheit der Verbraucher und mitunter auch der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt darstellen; fordert die Kommissi
on, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, davon abzusehen, den Begriff „Fälschung“ über den Bereich der vorsätzlichen Verletzung von Warenzeichen, welche den Interessen und der Sicherheit der Verbraucher, der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt schaden könnte, auszudehnen, und warnt vor einer parallelen Erweiterung des Anwend
...[+++]ungsbereichs des Strafrechts; weist erneut darauf hin, dass andere Verletzungen von Rechten an geistigem Eigentum wie Verstöße gegen das Urheberrecht in nichtgewerblichem Ausmaß oder Verstöße gegen das Patentrecht auch weiterhin unter das Zivilrecht fallen sollten; weist schließlich darauf hin, dass sich die Maßnahmen gegen Produktfälschungen und gegen die Verletzung geistigen Eigentums nicht auf den rechtmäßigen Handel mit Generika auswirken dürfen;