ist der Auffassung, dass Kontroll-
und Strafverfolgungsmechanismen in Bezug auf die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vo
rschriften in allen Mitgliedstaaten verstärkt werden sollten; ist außerdem der Auffassung, dass die Mitgliedst
aaten gewährleisten sollten, dass sie über den erforderlichen Rechtsrahmen verfügen und die geeigneten Mechanismen, Ausbildungsmöglichkeiten und technischen Mittel vorhanden sind, damit sie ihre gesetzlic
...[+++]hen Verpflichtungen erfüllen können, indem sie die Beamten der Kontrollorgane in die Verantwortung nehmen und sie durch Aufklärung und Sensibilisierung in die Lage versetzen, Opfer des Menschenhandels zu erkennen, deren Arbeitskraft ausgebeutet wird; ist der Auffassung, dass ein transnationales Netz von Aufsichtsämtern für den Bereich Beschäftigung beim Austausch bewährter Methoden und der Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskraft nützlich sein könnte; die Mitgliedstaaten sollten in diesem Bereich die Zusammenarbeit und Koordinierung auf EU-Ebene stärken;