Mit der Richtlinie 96/51/EG des Rates vom 23. Juli 1996 zur Änderung der Richtlinie 70/524/EWG über Zusatzstoffe in der Tierernährung (3) wurde ein neues Verfahren für die Zulassung von Zusatzstoffen mittels Verordnung eingeführt, das ab dem 1. Oktober 1999 vollständig angewandt werden muß. Während des Übergangsz
eitraums müssen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, Rechtsvorschriften zu erlassen, um jegliche Unsicherheiten hinsichtlich der gültigen Rechtsvorschriften zu vermeiden. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, daß Rechtsvorschriften, di
...[+++]e nicht der vorliegenden Verordnung entsprechen, aufgehoben werden.