Die Mitgliedstaaten können jedoch für die Bezeichnung eines Getränks des KN-Codes 2206 00 91, das durch alkoholische Gärung aus einer Fr
ucht oder aus einem anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnis gewonne
n geworden ist, die Verwendung des Begriffs "Schaumwein" in zusammengesetzten A
usdrücken zulassen, wenn diese nach am 29. November 1985 gelt
...[+++]enden Rechtsvorschriften üblich waren.