" Im Anschluss an die Maßnahme der Kommission, die mit den EU-Regeln verbundenen Verwaltungskosten genau zu beziffern, und die vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im März 2007 erzielte Einigung, den durch EU
-Rechtsvorschriften verursachten Verwaltungsaufwand bis zum Jahr 2012 um 25 % zu verringern, wobei der
Europäische Rat den Mitgliedstaaten empfahl, sich im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten bis 2008 ähnlich ehrgeizige nationale Zi
...[+++]ele zu setzen, hat der Rat (Wirtschaft und Finanzen) nunmehr erörtert, welche Fortschritte inzwischen erzielt worden sind und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.