35. erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass 2013 das letzte Jahr des laufenden MFR ist und dass die Umsetzung der kofinan
zierten Projekte in vollem Gange ist und dass eine noch weitere Beschleunigung erwartet wird, wobei davon ausgegangen wird, dass die Masse der Mittelanträge die Kommission in der zweiten Jahreshälfte erreichen wird; fordert den Rat und die Kommission auf, gemeinsam mit dem Parlament unverzüglich
die entsprechenden Zahlen und Anforderungen zu analysieren und zu bewerten, um die Ausführung für 2013 nicht zu gefäh
...[+++]rden; weist darauf hin, dass ein Mangel an Zahlungsermächtigungen Programme gefährden könnte, die derzeit gut funktionieren; betont darüber hinaus, dass 2013 ein Jahr sein wird, in dem wegen des Auslaufens der N+3-Regel Mittelanträge, die von 12 Mitgliedstaaten gestellt werden, für zwei jährliche Tranchen von Mittelbindungen vorgelegt werden müssen (2010 und 2011 gemäß der N+3- bzw. der N+2-Regel); betrachtet aus diesem Grund die vorgeschlagene Aufstockung der Zahlungsermächtigungen um 11,7 % (auf 48 975 Millionen EUR) im Vergleich zu der des vergangenen Jahres als ein absolutes Minimum, da sich diese Aufstockung – so wie seitens der Kommission zum Ausdruck gebracht – ausschließlich auf das Jahr 2013 bezieht, und nimmt an, dass der Zahlungsbedarf aus den vorausgehenden Jahren bis dahin gedeckt sein wird;