[22] Wenngleich die Rechtsv
orschriften einiger Mitgliedstaaten Unternehmen aus diesen Staaten nicht daran hindern, ein Unternehmen aus einem anderen Mitglied
staat zu übernehmen oder sich durch Fusion mit einem Unternehmen, das seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, an
der Gründung einer neuen Gesellschaft zu beteiligen, bleibt diese Möglichkeit doch auf Unternehmen beschränkt, in deren
Sitzmitgliedstaaten ...[+++]derartige Transaktionen ebenfalls zulässig sind.