122. nimmt zur
Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten im Haushaltsjahr 2011 172,7 Mio. EUR von den Empfängern wieder eingezogen haben und dass der von den Empfängern am Ende des Jahres noch einzuziehende ausstehende Gesamtbetrag 1 206,9 Mio. EUR betrug, von denen 458 Mio. EUR im Einklang mit der 50/50-Regel den Mitgliedstaaten für EGFL-Ausgaben angelastet wurden; anerkennt, dass ca. 25,7 Mio. EUR für die Fälle, die im Laufe
des Haushaltsjahres 2011 für nicht einziehbar erklärt wurden, zulasten des Unionshaushalts gehen; weist darauf hin
...[+++], dass die GD AGRI die Rechnungen für alle anhängigen Fälle, die noch aus den Jahren 2006 oder 2002 stammen, per Beschluss 2011/272/EU vom 29. April 2011 abgeschlossen hat und dass gemäß der 50/50-Regelung 27,8 Mio. EUR den Mitgliedstaaten angelastet wurden, während 29,2 Mio. EUR als nicht wiedereinziehbar geltende Beträge dem Unionshaushalt angelastet wurden;