13. begrüßt, dass in der Einigung über die Reform der GAP-Beihilfe daran festgehalten wird, das EU-Beihilfesystem für Obst und Gemüse auf Erzeugerorganisationen auszurichten, und stellt gleichzeitig fest, dass die vorhandenen Instrumente sich bislang nicht immer als wirksam erwiesen haben, wie die Kommission in ihrem Papier für die öffentliche Anhörung zu dem Thema „A Review of th
e EU Regime for the Fruit and Vegetables Sector“ [Überprüfung der EU-Regelung für den Obst- und Gemüsesektor] einräumt; befürwortet daher die Arbeit der „Newcastle Group“, mit der die EU-Regelung für den Obst- und Gemü
sesektor verbessert ...[+++]werden soll und bei der die Besonderheiten der Rechtsform der Genossenschaften in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden sollte, um die Bildung neuer Erzeugerorganisationen nicht einzuschränken und gleichzeitig der Tatsache Rechnung zu tragen, dass wahrscheinlich nicht alle Erzeuger in eine Genossenschaft eintreten wollen; weist zudem auf die Einführung eines EU-Instruments zur Bewältigung schwerwiegender Krisen, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen, hin und betont, dass dieses Instrument allen Erzeugern offenstehen sollte, unabhängig davon, ob sie Erzeugerorganisationen angehören;