verweist darauf, dass der Rechnungshof seit 199
0 nicht weniger als acht Sonderberichte verfasst hat, in denen es direkt oder indirekt um die Kontrolle von Ausfuhrerstattungen ging, was zeigt, dass es sich hier um einen Bereich handelt, der nach Auffassung des Rechnungshofes sehr aufmerksam beobachtet werden m
uss; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof im Sonderbericht Nr. 2/90 festgestellt hat, dass es sich bei den Ausfuhrerstattungen aufgrund der Komplexität der geltenden Rechtsvorschriften und des Umfangs der Beträge, um die es
...[+++]bei individuellen Transaktionen gehen kann, um einen Bereich mit hohem Risiko handelt (Ziffer 3.5);