Seit dem ersten Weißbuch von 1992 bi
s zu den vom Rat in Lissabon und Luxemburg festgelegten Strategien war es jedoch nicht möglich, ein Unbehagen der Öffentlichkeit aufgrund inhaltlicher Unklarheiten zu vermeiden: Einerseits ist die Beschäftigung zu Recht ein wichtig
er Bereich, mit dem sich die Mitglieder des Europäischen Rates befassen und der sie veranlasst, ihn ganz oben auf die Tagesordnung aller Tagungen zu setzen; andererseits ist jedoch klar, dass die eigenen Befugnisse und Instrumente der Union nur am Rande einen Beitrag dazu
...[+++] leisten können.