„öffentliche Sammlungen“ diejenigen Sammlungen, die nach der Rechtsordnung dieses Mitgliedstaats als öffentlich gelten, und die im Eigentum dieses Mi
tgliedstaats, einer lokalen oder einer regionalen Behörde innerhalb dieses Mitgliedstaats oder
einer im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats gelegenen Einrichtung stehen, wobei dieser Mitgliedstaat od
er eine lokale oder regionale Behörde entweder Eigentümer dieser Einrichtung ist oder sie zu einem beträchtl
...[+++]ichen Teil finanziert.