Der Beschluß des Rates vom 29. März 1994 ("Kompromiß von Ioannina") wird wie folgt geändert: "Falls Mitglieder des Rates, die insgesamt über 23 bis 25 Stimmen verfügen, erklären, daß sie
beabsichtigen, sich einem Beschluß des Rates, für den eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist, zu widersetzen, so wird der Rat alles in seiner Macht Stehende tun, um innerhalb einer angemessenen Zeit und unbeschadet der zwingenden Fristen, die durch die Verträge und durch das abgeleitete Recht, so zum Beispiel durch die Artikel 189 b und 189 c des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemein- schaft, vorgeschrieben sind, eine zufriedenstellende Lö
...[+++]sung zu finden, die mit mindestens 65 Stimmen angenommen werden kann.