D. in der Erwägung,
dass Ende 2002 nur vier Mitgliedstaaten des Euro-Raums – auf die insgesamt über 18% des BIP des Euro-Raums entfielen – und 2004 fünf Mitgliedsta
aten des Euro-Raums eine nahezu ausgeglichene Haushaltsposition aufwiesen; in der Erwägung, dass umgekehrt die Zahl der Mitgliedstaaten des Euro-Raums mit
einem Haushaltsdefizit von über 3% des BIP von drei auf
vier gestiegen ist; in der Erwägung, dass seit Einführung
...[+++] des Stabilitäts- und Wachstumspakts 12 Mitgliedstaaten dessen Bestimmungen bzw. die Bestimmungen des EG-Vertrags verletzt haben, darunter fünf Mitgliedstaaten, die dem Euro-Raum angehören – Portugal, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Griechenland – , und das Vereinigte Königreich, auf das das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit keine Anwendung findet, das aber dennoch an die Bestimmung von Artikel 116 Absatz 4 des EG-Vertrags gebunden ist, wonach die Mitgliedstaaten in der zweiten Stufe "bemüht (sind), übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden"; in der Erwägung, dass das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit auch gegen die sechs neuen Mitgliedstaaten eingeleitet wurde, die über der 3%-Schwelle liegen: die Tschechische Republik, Zypern, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakische Republik,