17. betont die wichtige Aufgabe, die der Zivilgesellschaft, den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament bei der Umsetzung und Durchsetzung der im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts vereinbarten Standards auf innerstaatlicher und europäischer Ebene und bei der Einrichtung eines transparenten, überprüfbaren Kontro
llsystems zukommt; fordert daher einen transparenten und stabilen Kontrollmechanismus, der die Rolle der Parlamente und der Zivilgesellschaft stärkt, auch durch die Einrichtung einer unabhängigen Sachverständigengruppe, die die COARM in Bezug auf die Anwendung und Umsetzung der acht Ausfuhrkriterien sowie bei der Er
...[+++]stellung einer Liste mit Drittländern berät, bei denen bei der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b des Gemeinsamen Standpunkts besondere Vorsicht und Wachsamkeit geboten sind; fordert eine eingehende Aussprache über den COARM-Jahresbericht in einer gemeinsamen Sitzung der Unterausschüsse DROI und SEDE des Europäischen Parlaments;