Um die unfairen Wettbewerbsvorteile zu beseitigen, die einigen Rei
severanstaltern zum einen dadurch entstehen, dass nicht in der EU ansässige Reiseveranstalter, die Pauschalreisen an Kunden in der EU verkaufen, nicht
der Mehrwertsteuer unterliegen und zum anderen verschiedene Mitgliedstaaten die geltenden Vorschriften uneinheitlich anwenden, hat die Kommission 2002 vorgeschlagen, die derzeitige Sonderregelung der Differenzbesteuerung auf Verkäufe an Reisebüros auszudehnen
...[+++](IP/02/264).