In der Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens hat die Kommission aner
kannt, dass man das Problem der Koordinierung zwischen den Marktteilnehmern grundsätzlich als „Marktversagen“ betrachten kann, da die Fernsehsender gemeinsame Zeitpunkte f
ür den Übergang zum digitalen Fernsehen vereinbaren müssen, um die Kosten für die Parallelübertragungen so weit wie möglich zu senken, und dies vor allen Dingen aufgrund der Tatsache, dass das Funkfrequenzspektrum nicht ausreicht, um gleichzeitig Übertragungen per Analogtechnik und Digitalt
...[+++]echnik (sog. Simulcast-Übertragungen) vornehmen zu können.