(43) Die Kommission sollte die Befugnis erhalten, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV zu den Kriterien zu erlassen, die als Grundlage für die Entscheidung darüber dienen, ob ein Lebensmittel vor dem 15. Mai 1997 in der Union in nennenswe
rtem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurde, zur Bestimmung, ob eine Lebensmittelart in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt, zur Anpassung der Definition von „technisch hergestelltem Nanomaterial“ an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt bzw. an später auf internationaler Ebene vereinbarte Definitionen, zu Vorschriften darüber, wie in Fällen zu verfahren ist,
...[+++]in denen der Kommission keine Informationen über die Verwendung für den menschlichen Verzehr vor dem 15. Mai 1997 vorliegen, sowie zu Vorschriften zur Anwendung von Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 9 und zur Aktualisierung der Unionsliste zu erlassen .