6. Ferner scheint das Bestreben, strafrechtliche Sanktionen im Patentbereich einzuführen, in offensichtlichem Widerspruch zu dem Standpunkt des Europäi
schen Parlaments zu stehen, das auf seiner Plenartagung am 6. Juli 2005 den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen (2002/0047 (COD)) abgelehnt hat: Wenn das Europäische Parlament eine diesbezügliche Vorschrift damals mit breiter Mehrheit für unangemessen erachtet hat, dann käme die Festlegung strafrechtlicher Sankti
onen zum Schutz von Patenten (für die ...[+++]es gerade keine Rechtsvorschriften gibt) zum jetzigen Zeitpunkt einer fragmentarischen und gefährlichen Vorwegnahme einer Richtlinie gleich, die aufgrund ihrer Komplexität so einheitlich wie möglich angelegt sein und sich auf eine möglichst große Zustimmung stützen sollte.