Für die Grundausbildung übermittelt das Ausbildungszentrum für Bienenzüchter der Verwaltung für jeden Unte
rrichtszeitraum von maximal zwölf Monaten spätestens innerhalb von sechzig Tagen nach dem Ende des
genannten Zeitraums einen Bericht über das tatsächlich erteilte Lehrgangsprogramm. Das Muster dieses Berichts wird
von der Verwaltung bestimmt und auf dem Internetportal der wallonischen L
...[+++]andwirtschaft veröffentlicht.