12. betont, dass die Wettbewerbsvorschri
ften der EU, die in vielen Fällen möglicherweise veraltet sind und nicht mehr dem Wandel auf dem Weltmarkt gerecht werden, überarbeitet werden müssen; weist darauf hin, dass der Wettbewerb in vielen Produktionsbereichen mittlerweile von Drittländern und nicht mehr von der EU selbst ausgeht, dass sich die geografische Reichweite nicht mehr auf den EWR besch
ränkt und dass dies weitere nachteilige Folgen für die Stahlindustrie der EU nach sich zieht,
die allmählich ihre ...[+++]modernsten Werke wie etwa das AST-Werk verliert;