32. betont, dass Personen mit psychischen Störungen würdevoll und menschlich be
handelt und betreut werden müssen und Pflege und ärztliche Betreuung nicht nur wirksam und von hoher Qualität, sondern auch allen Er
krankten zugänglich sein sollten, wobei auch zu gewährleisten ist, dass sie universal in Anspruch genommen werden können; betont ferner, dass ein klares Verständnis im Hinblick auf das Recht der Betroffenen herrschen sollte, behandelt oder nicht behandelt zu werden, dass sie dazu berechtigt sein
sollten ...[+++], sich soweit wie möglich an Entscheidung über ihre eigene Behandlung zu beteiligen und als Gruppe zu Dienstleistungen gehört zu werden, und dass die Nebenwirkungen der verschriebenen Medikamente so gering wie möglich sein sollten; ist der Auffassung, dass Informationen und Beratung für Personen, die ihre Medikamente sicher absetzen wollen, zur Verfügung stehen sollten;