23. verurteilt die Häufigkeit und Intensität der Fernsehwerbung für ausschließlich für Kinder bestimmte Lebensmittel, betont, dass derartige Verkaufspraktiken gesunde Ernährungsgewohnheiten nicht fördern und deshalb im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" einer EU-weiten Regelung unterworf
en werden sollten; weist ferner darauf hin, dass eindeutig nachgewiesen wurde, dass die Fernsehwerbung das kurzfristige Konsumverhalten von Kindern zwischen 2 und 11 Jahren beeinflusst, ist aber auch der Auffassung, dass die Verantwortung der Eltern zu tragen kommt, da diese die letztendliche Kaufentscheid
...[+++]ung fällen; stellt jedoch fest, dass Untersuchungen zufolge die Mehrheit der Eltern klare Einschränkungen für die Werbung für ungesunde Lebensmittel für Kinder befürworten;