(1) „mit zugesetzten Pflanzensterinen“ bzw. „mit zugesetzten Pflanzen
stanolen“ im selben Sichtfeld wie die Bezeichnung des Lebensmittels (2) die Menge an zugesetzten Phytosterinen, Phytosterinestern, Phytostanolen oder Phytostanolestern (Ang
abe in % oder g der freien Pflanzensterine/Pflanzenstanole je 100 g oder 100 ml des Lebensmittels) muss im Zutatenver
zeichnis aufgeführt sein.►M2 (3) Hinweis darauf, dass das Erzeugnis nicht für
...[+++] Personen bestimmt ist, die ihren Cholesterinspiegel im Blut nicht zu kontrollieren brauchen.