A. in der Erwägung, dass die Ankündigung von Präsident Nkuru
nziza am 26. April 2015, dass er für eine dritte Amtszeit kandidieren werde, das Land in Aufruhr versetzte und Proteste auf breiter Front und einen gescheiterten Putsch am 13. Mai 2015 auslöste; in der Erwägung, dass daraufhin mehrere hochrangige Mitglieder verschiedener institutioneller Gremien, unter anderem der Präsident der Nationalversammlung,
der Vizepräsident, zwei Mitglieder der Unab ...[+++]hängigen Nationalen Wahlkommission (CENI) und ein hochrangiger Richter des Verfassungsgerichts, aus dem Land geflohen sind und alle als Grund die Angst um ihre eigene Sicherheit angaben; in der Erwägung, dass die politischen Spannungen hunderttausende Menschen gezwungen haben, das Land zu verlassen; in der Erwägung, dass die EU ihre Wahlbeobachtungsmission ausgesetzt hat;