13.
ist der Auffassung, dass Zentren für die Festhaltung von potentiellen Einwanderern in dem Land, das sie zuletzt durchqueren, weder einen Platz bei den Überlegungen zu dauerhaften Lösungen in den Herkunftsregionen noch bei der Gewährung einer Zufluchtstätte für diejenigen hat, die internationalen Schutzes bedürfen; glaubt vielmehr, dass
derartige Zentren, wenn sie auch eine kurzfristige Lösung bestimmter Probleme im Zusammenhang mit Migrationsdruck zu bieten scheinen, viele Fragen hinsichtlich der Fähigkeit aufwerfen, völkerrechtl
...[+++]ichen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte gerecht zu werden, nicht zuletzt wegen der sehr schlechten Menschenrechtsbilanz der Regime einiger dieser Transitländer;