betont,
dass das Parlament eine verantwortungsvolle und restriktive Haushaltsführung verfolgen sollte und
dass abgesehen von der Berücksichtigung der Inflationsrate keine Mittelerhöhungen vorgenommen werden sollten; betont,
dass die Zuweisung von Mitteln für die Erweiterung entsprechend der Vorgehensweise auf interinstitutioneller Ebene auf der Grundlage eines Berichtigungsschreibens oder mittels eines Berichtigungshaushaltsplans erfolgen muss; betont,
dass auch die Mittel, die für die 18 zusätzlichen Abgeordneten benötigt werden, deren Mandat sich aus
...[+++]den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon ergibt, auf der Grundlage eines Berichtigungsschreibens oder mittels eines Berichtigungshaushaltsplans zugewiesen werden müssen;