(20) Wie schon in anderen, aufgrund der Antidumpinggrundverordnung erlassenen Verordnung
en erläutert wurde, greift die Kommission in bestimmten Fäl
len deshalb auf die Methode eines Verleichs einzelner Transaktionen zurück, weil allein diese Methode es ermöglich, die ausgleichenden Wirkungen von errechneten Ausfuhrpreisen, die über dem Normalwert liegen, zu beseitigen und demnach im Hinblick auf den Begriff Dumping entsprechend Arti
...[+++]kel 2 Absatz 2 der Antidumpinggrundverordnung die tatsächliche Tragweite der Dumpingpraktiken präziser festzustellen und ein selektives Dumping für einige vom Ausführer gewählte Bestimmungsorte zu vermeiden.