Beruht Artikel 17 des Dekrets des Wallonischen Parlaments vom 17. Juli 2008 über einige Genehmigungen, für die zwingende Gründe des Allgemeininteresses vorliegen, insofern er den ministeriellen Erlass vom 4. Juni 2008 'über die Städtebaugenehm
igung, die der " SA Codic Belgique" erteilt worden ist für den Bau eines Verwaltungs- und Weiterbildungszentrums mit verschiedenen technischen Anlagen in einem in La Hulpe, chaussée de Bruxelles 135, gelegenen Gut' bestätigt, auf Gründen, die der Kategorie der ausreichend zwingenden Gründe des Allgemeininteresses zugeordnet werden können, damit angesichts der Artikeln 10 und 11 der Verfassung g
erechtfert ...[+++]igt wird, dass das Wallonische Parlament in das individuelle Verfahren der Erteilung der Städtebaugenehmigung bezüglich eines privaten Vorhabens eingreift, wodurch dieser Genehmigung der Wert eines Gesetzgebungsaktes verliehen wird, und vorkommendenfalls, dass in der vorliegenden Angelegenheit eine Ausnahme vom Grundsatz der Gewaltentrennung, möglicherweise zuungunsten derjenigen, die das Vorhaben vor Gericht anfechten, gemacht wird?