23. hält es für erforderlich, dass die Regeln der Cross Compliance und die Anforderungen im Hinblick auf vernünftige landwirtschaftliche Anbauverfahren und Umweltbeding
ungen sowohl in den alten als auch in den neuen Mitgliedstaaten eingehalten werden; schlägt vor, die Cross Compliance-Regeln schrittweise bis zur vollständigen Einführung am Ende des Übergangszeitraums einzuführen; schlägt außerdem vor, den neuen Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, die Anwendung der Cross Compliance-Regeln bis zum Ende des Übergangszeitraums für die Direktzahlungen aufzuschieben; schlägt ferner vor, dass die Bedingungen im Hinblick auf gute lan
...[+++]dwirtschaftliche und umweltpolitische Voraussetzungen mindestens während des SAPS-Zeitraums in Kraft bleiben müssen, da die Mehrheit der neuen Mitgliedstaaten Schwierigkeiten haben könnte, einen Gleichstand im Hinblick auf die komplexen und kostspieligen Cross Compliance-Bestimmungen zu erreichen;