Die Militärperson gehört einer der folgenden Tauglichkeitskat
egorien an: A, B, C oder D. Für ein bestimmtes Jahr gehört die Militärperson der Tauglichkeitskategorie A an, insofern: 1. sie am 31. Dez
ember des Vorjahres mindestens den Vermerk ' ausreichend ' bei den letzten zwei Nachbeurteilungen erhalten hat; 2. und sie am 31. Dezember des Vorjahres die erforderlichen körperlichen Tauglichkeitskriterien erfüllt; 3. und sie die medizinischen Tauglichkeitskriterien erfüllt, um in der Funktion und gegebenenfalls in der Nebenfunktion, die sie au
sübt, eing ...[+++]esetzt zu werden.